Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ladekarten der ELLA GmbH & Co KG – Fassung März 2022
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemeine Bestimmungen, die Teil der Kundenvereinbarung sind, sowie von ELLA GmbH & Co KG aufgrund der einschlägigen Gesetze in Bezug auf Verbraucher, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärts-Geschäfte-Gesetzes (FAGG), zu erteilende Informationen.
ELLA GmbH & Co KG hält ausdrücklich fest, dass der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „Kunde“ sowohl für Kundinnen als auch für Kunden steht. Die Unterscheidung wurde aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der ELLA GmbH & Co KG (im Folgenden kurz ELLA) über den Erwerb und die Nutzung der ELLA-Ladekarte.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. ELLA-Ladekarte (im Folgenden kurz Ladekarte): Wird von ELLA ausgegeben, wird durch Registrierung freigeschaltet, dient der Identifikation des Kunden, ermöglicht das Laden an ausgewiesenen Ladestationen und dient zur Verrechnung der Ladevorgänge.
2.2. E-Ladestation (im Folgenden kurz Ladestation): Ist eine gekennzeichnete Ladestation im Eigentum von ELLA oder ihrer Kooperationspartner, die mittels Ladekarte zum Laden eines Elektrofahrzeuges freigeschaltet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
ELLA gewährt dem Kunden die Möglichkeit, an ausgewiesenen Ladestationen Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Ladekarte zu beziehen. Diese Vereinbarung verpflichtet ELLA nicht zur Erbringung einer Dienstleistung im Einzelfall. Die Fähigkeit zur Erbringung der Ladedienstleistung kann durch eine Vielzahl an Ursachen unterbunden sein. Die mit der Ladekarte benutzbaren Ladestationen werden auf www.ella.at/laden ausgewiesen.
4. Abwicklung
4.1. ELLA stellt dem Kunden für die Dauer der Vereinbarung eine Ladekarte zur Verfügung, wodurch der Kunde berechtigt wird, an dafür vorgesehenen Ladestationen eine Ladedienstleistung bargeldlos zu beziehen. Das Eigentum an der Ladekarte verbleibt bei ELLA.
4.2. Durch Absendung des vollständig ausgefüllten Online-Formulars bzw. Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ladekartenantrags des Kunden an ELLA und der darauffolgenden Aktivierung der Ladekarte durch ELLA tritt diese Vereinbarung in Kraft. Der Kunde erhält mit der Zustellung der Ladekarte die Berechtigung, ausgewiesene Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Weitere vom Kunden bestellte Ladekarten werden in die bestehende Vereinbarung aufgenommen.
4.3. Der Kunde wählt den für das Elektrofahrzeug bestgeeigneten Ladepunkt und verbindet den Ladepunkt mittels passendem Ladekabel mit dem Elektrofahrzeug. Die Ladekarte wird zur Freischaltung der Ladestation über den dafür vorgesehenen Kartenleser der Ladestation gezogen und die Ladung dadurch freigeschalten. Die Höhe des für die Ladung zu entrichtenden Entgelts pro Minute und/oder kWh ist an den Ladestationen bzw. auf www.ella.at/laden ausgewiesen. ELLA behält sich eine Änderung der Tarife vor.
4.4. Der Kunde ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Ladestation berechtigt, Ladungen vorzunehmen. Im Falle einer Störung, bei Durchführung von Wartungsarbeiten, bei technischen Gebrechen oder bei Behinderung der Zufahrt und dgl. übernimmt ELLA keine Haftung.
4.5. Der Kunde erhält von Montag bis Freitag von 05:30 bis 23:00 und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 08:00 bis 16:00 unter der Servicenummer 0800 203 004 Auskünfte und Hilfestellungen zu technischen Problemen wie (Fehl-)Bedienung der Ladestation, Problem-/Fehlermeldungen, Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen Ladestationen oder funktionsuntüchtige, vergessene oder verlorene Ladekarte. ELLA behält sich eine Änderung der Zeiten vor.
4.6. Je Steckertyp können unterschiedliche Leistungen angeboten werden, die mit unterschiedlichen Tarifen verrechnet werden. Die zur Verfügung stehende Leistung wird direkt auf den Ladestationen angegeben und versteht sich als maximale Leistung, welche reduziert sein kann, insbesondere wenn andere Fahrzeuge gleichzeitig an derselben Anlage laden oder Temperaturschwankungen auftreten. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Kunden gegen ELLA.
4.7. Das an den Ladestationen bzw. auf www.ella.at/laden ausgewiesene Entgelt bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung des Ladens eines Elektrofahrzeuges und beinhaltet keine Parkgebühren oder Entgelte, die durch das Abstellen des Elektrofahrzeuges entstehen (wie zum Beispiel Kurzparkzonen oder Gebühren für die Benützung privater Flächen). Ladestationen, welche sich auf dem Areal eines Kooperationspartners befinden, dürfen nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten benützt werden.
4.8. Auf Basis der elektronischen Aufzeichnung der Ladevorgänge des Kunden erstellt ELLA monatliche Rechnungen. Die Übermittlung der Rechnungen an den Kunden erfolgt per E-Mail.
4.9. Der offene Rechnungsbetrag kann nach Wahl des Kunden entweder vom Kunden selbst mittels Überweisung auf das von ELLA in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden oder mittels SEPA-Lastschriftverfahren direkt von der angeführten Bankverbindung des Kunden abgebucht werden.
4.10. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an ELLA aufzurechnen, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit von ELLA sowie in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit Verbindlichkeiten des Kunden stehen oder gerichtlich festgestellt oder anerkannt worden sind.
5. Obliegenheiten
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, für die entsprechende Kontodeckung zu sorgen, damit die in Rechnung gestellten und fälligen Dienstleistungsentgelte per Lastschrift abgebucht werden können. Im Fall der Säumigkeit ist ELLA berechtigt, die Ladekarte zu sperren. Mit gesperrten Ladekarten ist ein Freischalten einer Ladestation nicht möglich. ELLA ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen inklusive allfälliger Bankspesen verrechnen.
5.2. Der Kunde muss etwaige Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt
bekanntgeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert
5.3. Die Auswahl einer Ladestation mit dem für das Elektrofahrzeug passenden Steckertyp und geeigneter Leistung obliegt dem Kunden.
5.4. Aus Rücksichtnahme auf andere Kunden ist der Kunde verpflichtet, die Ladestation und den entsprechenden Abstellplatz nach Beendigung der Ladung so rasch wie möglich für andere Kunden wieder freizugeben.
5.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Ladestation möglichst schonend zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Die widerrechtliche Nutzung der Ladestation und durch Kunden entstandene Schäden sind ELLA durch den Kunden zu ersetzen.
5.6. Störungen, Beschädigungen, Verschmutzungen oder auch die missbräuchliche Verwendung sind an die Servicenummer 0800 203 004 zu melden.
5.7. Der Kunde hat den Anweisungen auf einem allfällig vorhandenen Bildschirm Folge zu leisten.
5.8. Die Ladekarte ist sicher aufzubewahren. Der Kunde haftet bei Überlassen der Ladekarte an andere Personen für das Entgelt.
5.9. Im Falle des Verlustes einer Ladekarte ist ELLA unverzüglich zu informieren, damit ELLA diese Ladekarte sperren kann. Alle Ladevorgänge, die bis zur Meldung des Verlustes stattgefunden haben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.10. Bei Verlust, Beschädigung oder Ersatz der Ladekarte wird je Karte ein Betrag von 15 Euro in Rechnung gestellt.
5.11. Im Falle eines Diebstahls der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und eine Kopie der polizeilichen Anzeige an ELLA weiterzuleiten.
5.12. Sollten sich die Kontaktdaten oder sonstige für die Durchführung dieses Vertrages notwendige Daten des Kunden ändern (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung), ist dies ELLA rechtzeitig mitzuteilen. Für den Fall einer Adressänderung ohne entsprechende Bekanntgabe an ELLA gilt eine rechtsverbindliche Erklärung von ELLA an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als zugegangen. Gibt der Kunde die Änderung seiner Bankverbindung nicht rechtzeitig vor dem Einzug der nächsten fälligen Lastschrift bekannt, wird die Ladekarte gesperrt, bis der Kunde eine Abbuchung ermöglicht.
6. Gewährleistung & Haftung
6.1. Sollte die gelieferte Ladekarte an den dafür vorgesehenen Ladestationen nicht funktionieren, hat der Kunde ELLA unter der Servicenummer 0800 203 004 zu kontaktieren. Kann das Problem nicht mittels Fernwartung behoben werden, wird die Ladekarte durch ELLA kostenlos ersetzt. Der Kunde hat die defekte Ladekarte an ELLA zu retournieren.
6.2. Das Abstellen des Elektrofahrzeuges bei Ladestationen sowie der Ladevorgang erfolgen auf Risiko des Kunden.
6.3. ELLA haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit der Ladestation oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.
6.4. Der Ersatz von Schäden durch ELLA beschränkt sich, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für allenfalls eingesetzte Erfüllungsgehilfen von ELLA.
7. Dauer & Vertragsende
7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
7.2. Die Vertragspartner sind berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät und die Forderung trotz Mahnung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen begleicht, gegen diese Vereinbarung wiederholt verstößt oder die Infrastruktur missbräuchlich nutzt, schädigt oder örtliche Obliegenheiten nachhaltig verletzt.
7.3. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Ladekarte automatisch und unverzüglich deaktiviert und ist auf Kosten und Risiko des Kunden an ELLA zu retournieren.
8. Grundsätze der Datenverarbeitung
Nähere Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter www.ella.at/datenschutz-kundenportal. Anfragen und Anliegen in Sachen Datenschutz können Sie gerne an datenschutz@ella.at richten.
9. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, seine Vertragserklärung weder in den von ELLA für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür bei einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen (Datum der Postaufgabe) erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift von ELLA, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Verbraucher diesen Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind, sowie bei Verträgen nach dem Fern- und Auswärts-Geschäfte-Gesetz. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird. Der Kunde kann dafür das auf www.ella.at/laden abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Verbraucher hat das Recht, von einem Fernabsatzvertrag gemäß § 3 Z 2 FAGG oder von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß § 3 Z 1 FAGG gemäß § 11 FAGG zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Ist ELLA ihrer Informationspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die Frist um 12 Monate. Holt ELLA die Information binnen 12 Monaten nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage, nachdem der Verbraucher die Information erhält. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden; es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Kunde kann dafür das auf www.ella.at/laden abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
10. Sonstiges
10.1. Zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
10.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz der ELLA sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen des § 14 KSchG.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Grunde davon nicht berührt.
10.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.
11. Rechtsnachfolge und Übertragung
ELLA ist – außer bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind – berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu übertragen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu übertragen.
12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ELLA ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung schriftlich oder per E-Mail widerspricht, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von ELLA mitgeteilten Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Änderungserklärung liegen darf, für die bestehenden Verträge wirksam. Widerspricht der Kunde den Änderungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung schriftlich oder per E-Mail, endet der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnungserklärung des Kunden, und die Ladekarte wird deaktiviert. Der Kunde ist auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eintretenden Folgen im Rahmen der Änderungserklärung besonders hinzuweisen.
Außerdem wird ELLA eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihrer Webseite www.ella.at veröffentlichen und diese in Schriftform dem Kunden auf dessen Verlangen an ihrem Sitz aushändigen oder per E-Mail übermitteln. ELLA wird den Kunden mit der Änderungserklärung auf diese Möglichkeiten hinweisen. Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere Adressen, Telefonnummern, Ansprechpartner) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannter Informationen (wie insbesondere Firmenname, Bankverbindungen, Links) sowie die Verbesserung von Rechtschreibfehlern sind keine Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.